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   KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92, 24 W 3522/92   

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https://dejure.org/1992,6355
KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92, 24 W 3522/92 (https://dejure.org/1992,6355)
KG, Entscheidung vom 30.11.1992 - 24 W 1647/92, 24 W 3522/92 (https://dejure.org/1992,6355)
KG, Entscheidung vom 30. November 1992 - 24 W 1647/92, 24 W 3522/92 (https://dejure.org/1992,6355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2
    Verfahrenseinheit bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer; Antragsrecht; Gerichtliche; Überprüfung; Anfechtung; Beschluß

Papierfundstellen

  • OLGZ 1993, 190
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92
    Selbst wenn auf seine Antragsschrift eine gesonderte Akte mit einem neuen Aktenzeichen bei dem Amtsgericht angelegt worden ist, hätte sein Verfahren zumindest mit dem bereits anhängigen Verfahren verbunden werden müssen, weil beide Verfahren einen einheitlichen Verfahrensgegenstand hatten (vgl. BayObLGZ 1977, 226; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423).
  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 73/87

    Zulässigkeit; Streitverkündung; Nebenintervention; Mieter; Eigentumswohnung;

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92
    Selbst wenn auf seine Antragsschrift eine gesonderte Akte mit einem neuen Aktenzeichen bei dem Amtsgericht angelegt worden ist, hätte sein Verfahren zumindest mit dem bereits anhängigen Verfahren verbunden werden müssen, weil beide Verfahren einen einheitlichen Verfahrensgegenstand hatten (vgl. BayObLGZ 1977, 226; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92
    Da die Entscheidungen des Landgerichts vom 25. Februar 1992 und 28. April 1992 gleich lauten und überdies nach den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 10. Juli 1992 (ZMR 1992, 509 = WuM 1992, 560 ) in der Hauptsache rechtlich einwandfrei sind, hat der Senat von einer Aufhebung der Beschlüsse im Hauptausspruch abgesehen, jedoch die Kostenentscheidung und die Wertfestsetzung neu geregelt.
  • OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03

    Aufwendungsersatz für Mitglied des Verwaltungsbeirates einer

    In den getrennt geführten Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG waren sie zum selben Verfahrensgegenstand (vgl. KG WuM 1993, 93; Senat, Beschluss vom 3.05.2004, 2 W 121/03, S. 9 und 10), über den - bei Zulässigkeit der Anträge - nur einheitlich entschieden werden kann, materiell Beteiligte (auf der Aktivseite) im Sinne des § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG.

    Wie angesichts dieser Umstände Amts- und Landgericht angesichts der beiden äußerlich getrennten Verfahren hätten verfahrensrechtlich vorgehen und sachlich entscheiden müssen (vgl. hierzu KG WuM 1993, 93, 94; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423) kann hier offenbleiben.

  • OLG Köln, 06.08.2004 - 16 Wx 81/04

    Verfahrensverbindung bei Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Kostenumlage bei

    Die Identität der Verfahrensgegenstände führt weiter dazu, dass eine - sonst im Ermessen des Gerichts stehende - Verbindung der Verfahren entsprechend § 147 ZPO normalerweise zwingend geboten ist (vgl. KG WuM 1993, 93; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423; LG Berlin ZMR 2001, 146; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage § 43 Rdn. 55, § 44 Rdn. 50).
  • OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässige unselbstständige Anschließung an

    Wird nämlich ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern angefochten und nimmt das Amtsgericht - rechtsfehlerhaft ( vgl. KG Berlin OLGZ 1993, 190, 192; Riecke/von Rechenberg, MDR 2002, 309, 311; Löke, ZMR 2003, 722, 723, jew.m.w.N ) - eine Verfahrensverbindung nicht vor, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (BayObLG ZMR 2003, 590 und BayObLG ZMR 2004, 604).
  • OLG Köln, 06.08.2004 - 16 Wx 95/04

    Zuständigkeit einer Eigentümergemeinschaft für die Umsetzung von

    Die Identität der Verfahrensgegenstände führt weiter dazu, dass eine - sonst im Ermessen des Gerichts stehende - Verbindung der Verfahren entsprechend § 147 ZPO normalerweise zwingend geboten ist (vgl. KG WuM 1993, 93; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423; LG Berlin ZMR 2001, 146; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage § 43 Rdn. 55, § 44 Rdn. 50).
  • KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95

    Hinzunehmende Ungenauigkeiten der Jahresabrechnung; Unterschiedliche

    In Ergänzung der Verfahrensverbindung in zweiter Instanz hat der Senat auch die eine Verfahrenseinheit bildenden Rechtsmittelverfahren in dritter Instanz zur Klarstellung verbunden sowie die notwendige Verfahrensverbindung für die erste Instanz mit einheitlicher Geschäftswertfestsetzung nachgeholt (vgl. Senat OLGZ 1993, 190 = ZMR 1993, 82 = WM 1993, 93 = WE 1993, 52 = DWE 1993, 39).
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